Reglement


Sinn und Zweck

  1. Die freie Jodler-Vereinigung "Zürcher Oberland" (kurz FJVZO) bezweckt die Pflege und Festigung der Freundschaft unter den Mitgliedern, sowie zu anderen gleichgesinnten Organisationen.
  2. Durchführung von Kursen und Organisation derselben im Auftrag des NOSJV-EJV.
  3. Förderung der Kontakte und Zusammenarbeit zwischen:
    • Vereinspräsidenten
    • Vereinsdirigenten
    • Jodlern und Sängern
  4. Durchführung von Regionaltreffen zur Demonstration und Pflege unseres Volksbrauchtums.
  5. Orientierung untereinander über Treffen, Ausflüge, Unterhaltungen etc.

Mitgliedschaft

  1. Mitglieder der FJVZO können Jodlerklubs, sowie Alphorn-/Büchelbläser und Fahnenschwinger des Zürcher Oberlandes und der angrenzenden Gebiete werden, sofern sie Mitglied des NOSJV-EJV sind.
  2. Die Mitgliedschaft ist gratis. Die anfallenden Auslagen werden von den Mitgliedern zu gleichen Teilen getragen.
  3. Das Organ der FJVZO ist die Präsidenten-Konferenz. Die Hauptversammlung findet alljährlich Anfangs Oktober statt.
  4. Die Präsidenten-Konferenz wählt aus ihrer Mitte eine Obmannschaft, bestehend aus:
    • Obmann
    • Kassier
    • Aktuar
  5. Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre. Gewählt wird der Obmann in den ungeraden Jahren, die Übrigen in den geraden Jahren. Jeder Klub hat 2 Stimmen.
  6. Die FJVZO kommt jährlich mindestens 1 mal zu einem öffentlichen Konzert zusammen. Der gastgebende Verein delegiert für die Gesamtchöre seinen Klubdirigenten.
  7. Allfällige Streitigkeiten sollen durch die Obmannschaft der FJVZO, im Beisein der Kontrahenten, geschlichtet werden.